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Start des digitalen Organspenderegisters

18.03.2024 - Gesundheitspolitik - von Claudia Franke

Am heutigen Tag fiel der Startschuss für das Organspenderegisters über das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Hierdurch können Sie Ihren Wunsch für oder gegen eine eigene Bereitschaft auch digital bei einer Regierungsorganisation hinterlegen. Abrufbar soll diese Information durch Krankenhäuser bereits ab dem 1. Juli diesen Jahres sein. 

Wie funktioniert die digitale Abgabe einer Erklärung zur Organspende?

Auf der Webseite https://organspende-register.de/ kann die Erklärung abgegeben werden, vorausgesetzt Sie besitzen bereits die technischen Voraussetzungen dafür. Sie benötigen

  • einen Personalausweis, bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist,
  • ein Smartphone oder einen Computer mit installierter AusweisApp
  • ein NFP-fähiges Smartphone oder einen mit dem NFP-fähigen Smartphone gekoppelten Computer oder ein Kartenlesegerät für den Computer mit installierter AusweisApp
  • Ihre 6-stellige PIN für Anwendungen in Zusammenhang mit der AusweisApp
  • Ihre Versichertennummer der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
  • eine gültige E-Mail-Adresse.

In Kürze soll auch eine Erklärungsabgabe über die GesundheitsID Ihrer Krankenkasse möglich sein. Hierzu haben wir noch keine einschlägige Erfahrung. Ich selbst habe eben zum Ausprobieren den Weg übers Smartphone gewählt, zusammen mit Personalausweis und AusweisApp. Wenn Sie bisher noch nie eine digitale Freigabe über dieses Verfahren gemacht haben, finden Sie Hilfe auf der thematisch passenden Seite Ausweisapp des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Bei der Registrierung werden die gleichen Details abgefragt, die Sie auch auf Ihrem Organspendeausweis eintragen können. Die Angabe der Krankenversichertennummer hat mich erst einmal irritiert, aber in den FAQ des Organspenderegisters wird erklärt, dass dies neben den personenbezogenen Daten des Ausweises noch eine weitere Sicherheit der Personenzuordnung darstellt, wenn diese Daten dann bspw. von einem Krankenhaus im Fall der Fälle abgerufen werden. Dies gilt für gesetzlich wie auch privat Versicherte gleichermaßen.

Speicherung der Erklärungs-ID in Ihrer Patientenakte

Zum Schluss der Registrierung wird Ihnen eine Erklärungs-ID zur Änderung oder Löschung der Erklärung generiert, die Sie sich herunterladen und/oder ausdrucken können. An Ihre E-Mail-Adresse wird diese ID leider nicht geschickt, aus Datenschutzgründen. Was wir Ihnen als Praxis gerne anbieten möchten, ist eine Speicherung Ihrer Erklärungs-ID in Ihrer Patientenakte unseres Systems, evtl. ist auch künftig eine Speicherung in der ePA (elektronischen Patientenakte) möglich. Bitte bringen Sie die Erklärungs-ID ausgedruckt mit oder senden Sie uns sie per E-Mail (Achtung: Es gibt Bedenken beim Datenschutz im Rahmen des Versendens von E-Mails, mit auch ein Grund, dass das BfArM die ID eben nicht per Mail verschickt).

Weitere Informationen

Da das Thema Organspende in unserem Land kontrovers diskutiert wird, hatte ich im letzten Jahr bereits einen Beitrag im Blog veröffentlicht, um Sie zum einen auf die Wichtigkeit einer Entscheidungsfindung, und zum anderen auf die Möglichkeit einer Beratung in unserer Praxis hinzuweisen. Hier klären wir alle 2 Jahre Ihre Fragen zum Thema Organspende und ermutigen Sie zur darauf bezogenen Entscheidungsfindung und schriftlichen Erklären Ihres Willens. Wir haben mit dieser Beratung gute Erfahrungen gemacht und zahlreiche Patient:innen haben anschließend einen Ausweis mitgenommen und für sich eine Entscheidung getroffen. Bitte tun Sie das auch - wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.

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