Hygienebelehrung nach §43 IfSG
Unsere Praxis ist seit August 2022 vom Gesundheitsamt Landshut beauftragt, Belehrungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes durchzuführen.
Diese Hygieneschulung richtet sich an Personen, die entweder gewerbsmäßig potenziell verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehrbringen sowie an Personen, die in gewerblichen Küchen oder in Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.
Eine ärztliche Unterweisung dieser Art ist nur vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit notwendig. Die unterwiesene Person bekommt natürlich ein Attest sowie schriftliche Informationen über den Inhalt der Schulung (auch in Fremdsprachen verfügbar). Diese Leistung wird nicht durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen und Terminvereinbarungen an das Team der Hausarztpraxis (telefonisch oder per E-Mail).